Winterreifen müssen sein!

Sehen auch über 80 Prozent der Fahrzeughalter so und rüsten ihr Auto zur kalten Jahreszeit mit schneetauglicher Bereifung aus. Doch die Quote sinkt, weil immer mehr Fahrzeughalter auf Ganzjahresreifen umsteigen.

Dazu gibt es seit 2010 in Deutschland die situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei winterlichen Straßenbedingungen, also bei Eis und Schnee, muss das Fahrzeug mit spezieller Bereifung unterwegs sein.

Erkennungsmerkmal für Wintertauglichkeit ist die M&S-Kennung auf der Reifenseitenwand Bislang!

 

Das hat der Gesetzgeber jetzt mit einer langen Übergangsfrist geändert. Als wintertauglich gelten dann nur noch Reifen, die mit dem AlpinSymbol gekennzeichnet sind.

Nur das Alpin-Symbol definiert die Schneetauglichkeit von Winter- und Ganzjahresreifen

 

Das Bergpiktogramm mit den drei Spitzen und der Schneeflocke darf nur verwendet werden, wenn der Reifen ein einheitliches Prüfverfahren für Schneetauglichkeit bestanden hat.

Für die M&S-Kennung gibt es keine Prüfkriterien.

 

 In der Übergangsfrist dürfen alle M&S-gekennzeichneten Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt werden, bis zum 30.9.2024 weiterverwendet werden. Ausreichend Zeit, um alte Reifen aufzufahren.

Ebenfalls neu und ab sofort gültig: Auch der Halter wird zur Verantwortung gezogen, wenn er zulässt oder anordnet, bei Schnee und Glatteis ohne Winterreifen unterwegs zu sein. Die Geldbuße beträgt 75 Euro und einen Punkt.

Profiltiefe bei Winterreifen: Gesetze und Empfehlungen im Überblick

 

Ist die Profiltiefe von Winterreifen zu gering, kann vor allem bei Matsch und Schnee kein richtiger Grip mehr aufgebaut werden. Das Fahrzeug verliert schnell die Bodenhaftung, zudem verlängern sich die Bremswege. Wer Blechschäden oder Schlimmeres vermeiden möchte, sollte daher regelmäßig seine Profile überprüfen und abgefahrene Reifen rechtzeitig ersetzen. Doch sind die gesetzlichen Mindestanforderungen hier wirklich ausreichend?

 

Die Profiltiefe von Winterreifen muss laut Paragraf 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) „am ganzen Umfang […] mindestens 1,6 mm aufweisen“. Automobilclubs wie der ADAC jedoch weisen darauf hin, dass schon ab vier Millimetern die Wintereigenschaften der Reifen signifikant nachlassen und ein sicheres und zuverlässiges Fahren nicht mehr gewährleistet werden kann.

In Österreich sind die Gesetze strenger: Hier gilt für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern, bei Reifen mit Radialbauweise sind es sogar fünf. Dennoch raten auch hier Experten vom ÖAMTC dazu, die Reifen bereits vor Erreichen der gesetzlichen Mindestprofiltiefe zu wechseln.

 

Wieso ist eine Mindestprofiltiefe bei Winterreifen so wichtig?

Die Materialzusammensetzung eines Winterreifens verleiht dem Profil eine hohe Elastizität. Die einzelnen Profilblöcke können sich daher gut an den Untergrund anpassen und eine formschlüssige Reibung (Mikroverzahnung) erzeugen.

Zudem sammelt sich auf verschneiter Fahrbahn der Schnee in den tiefen Profilrillen. Es kommt zu einer Schnee-auf-Schnee-Reibung, auch diese ist verantwortlich für eine effektive Haftung.

Mit abnehmender Profiltiefe verhärten die Laufflächen zunehmend, wodurch die elastische Mikroverzahnung nachlässt. Darüber hinaus kann der Schnee in den flachen Profilrillen nicht mehr gebunden werden. So geht auch die effektive Schnee-auf-Schnee-Reibung verloren.

Im Ergebnis verlängern sich einerseits die Bremswege, andererseits verliert das Fahrzeug an Fahrstabilität und wird anfällig für Aquaplaning. Um eine ausreichende Sicherheit und kurze Bremswege zu gewährleisten, sollten Sie daher rechtzeitig auf neue Winterreifen umsteigen. 

 

Fazit ist:

Ist die Profiltiefe bei Winterreifen zu gering, verschlechtern sich Traktion und Grip. Obwohl in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Grenze bei 1,6 Millimetern liegt, raten Experten führender Automobilclubs davon ab, Profil weiter als bis 4 Millimeter abzufahren.